Abgelaufene Sonnenschutzerzeugnisse
Sonnenschutzerzeugnisse vom Vorjahr nicht weiter nutzen
Unwahr. Die Sonnenfilter und restlichen wichtigen Bestandteile bleiben geschätzt ein Jahr belastbar - und das auch im angefangenen Artikel. Kontrollieren können Sie das an dem Symbol eines geöffneten
Tiegels, welcher auf dem Produkt abgebildet ist. Steht derbei z. B. "12 M", bedeutet es, dass die Salbe oder Milch minimal noch zwölf Monate nach dem Anfangen belastbar ist.
Hinweis: Protokollieren Sie sich das Datum der ersten Inanspruchnahme einfach auf das Gefäß und bewahren Sie das angefangene Artikel nach dem Urlaub im Kühlschrank auf, so sind Sie auf der ungefährdeten Seite. Sobald das Sonnenschutzartikel allerdings unschön riecht oder sich in seiner Struktur verändert hat, ist entsorgen besser.
Periodisches Nachcremen verlängert die Sonnenschutzzeit
Verkehrt. Die Sonnenschutzperiode lässt sich mittels regelmäßigen Nachcremens blöderweise nicht verlängern. Sie berechnet sich aus der Eigenschutzperiode der Haut (je nach Hautklasse und Sonnen stärke zwischen fünf und 30 Minuten), multipliziert mit dem Lichtschutzkriterium Ihrer Kreme.
Das bedeutet: Sie dürfen mit heller, sonnenungewohntter Haut allenfalls 240 Minuten, also circa vier Stunden, in der Sonne bleiben.
Hautärzte empfehlen dazu, diese Periode nicht total auszunutzen, stattdessen bereits vorzeitig in den Schatten zu gehen. Jede 2. Stunde nachzukremen ist indes dennoch unverzichtbar, nur so bleibt der totale, auf dem Gefäß ausgeschriebene Lichtschutz auch erhalten.
Für das Gesicht braucht man keine extra Sonnencreme
Nicht völlig nicht zutreffend. Spezielle Sonnenkreme für das Gesicht sind überwiegend so formuliert, dass Sie weniger glänzen und keine Unsauberkeiten lostreten können (nicht-komedogen).
Und wo doch das Gesicht im Ablauf des Jahres gerade viel Sonne abbekommt, involvieren Gesichtssonnenkreme nebst eine Ultraviolett-Schutz besonders allerlei Anti-Aging-Stoffe wie Oxidationsinhibitoren und andere Stoffe, die gegen freie Radikale arbeiten.