Die Inflationsfährnis und ihre Gefahr
Das Inflationsfährnis beschreibt die Fährnis, dass der Anleger vermöge einer Geldentwertung eine Vermögenseinbuße erleidet. Dem Risiko unterliegt zum einen der Realwert des vorliegenen Vermögens, zum anderen der reale Erlös,
der mit dem Vermögen erwirtschaftet werden soll.
Realertrag als Ausrichtungsgröße
Fakt ist: Eine Preissteigerungsrate von z. B. vier bis fünf Prozent per annum würde in lediglich sechs Jahren zu einem Geldwertrückgang von rund 25 V. H., in einem Dutzend Jahren zu einer Halbierung der Kaufkraft des Geldbesitzs führen.
Als Anleger sollten Sie also auf die Echtverzinsung achten: Darunter versteht man bei fixverzinslichen Wertpapieren die Abweichung zwischen der Gewinnspanne und der Preissteigerungsrate. In den meisten Wirtschaftslage- und Zinsphasen der Historie war in der BRD noch ein positiver Realzins bei Obligationen zu verzeichnen. Berücksichtigt man jedoch darüber hinaus die Versteuerung der Entgelte aus Kapitalbesitz, so konnte nicht immer eine Ausgleich des Kaufkraftfortfalls erzielt werden.
Aktien als so genannte Sachwerte entbieten genauso keinen exakten Schutz gegen die Geldentwertung. Der Grund dafür: Der Käufer sucht im Allgemeinen nicht den Substanzwert, stattdessen den Ertragswert der Aktie. Je nach Höhe der Inflationsrate und dem bewerkstelligten Ertrag in Form von Dividendenausbeute und Kursgewinnen (oder Kursverlusten) mag sich eine negative oder eine positive Realverzinsung ergeben.
Inflationsdauerhaftigkeit von Sachwerten im Gegensatz zu Geldwerten
Darüber, inwieweit eine Disposition wertpersistent, daraus ergibt sich ungefährdet vor Geldwertschwund ist, kann keine grundsätzliche Behauptung getroffen werden. Langfristige Vergleiche haben ergeben, dass Sachwerte bessere Anlageergebnisse erzielten und im Zuge dessen wertpersistenter waren als Geldwerte. Darüber hinaus in den beträchtlichen Inflationen und Währungsadaptierungen nach den beiden Weltkriegen erwiesen sich Sachwerte persistenter als nominell untergeordnete Gläubigeransprüche. Dazwischen gab es sehr wohl längere Phasen, in denen vice versa Geldwertanlagen den Sachwertanlagen besser waren.
Realertrag als Ausrichtungsgröße
Fakt ist: Eine Preissteigerungsrate von z. B. vier bis fünf Prozent per annum würde in lediglich sechs Jahren zu einem Geldwertrückgang von rund 25 V. H., in einem Dutzend Jahren zu einer Halbierung der Kaufkraft des Geldbesitzs führen.
Als Anleger sollten Sie also auf die Echtverzinsung achten: Darunter versteht man bei fixverzinslichen Wertpapieren die Abweichung zwischen der Gewinnspanne und der Preissteigerungsrate. In den meisten Wirtschaftslage- und Zinsphasen der Historie war in der BRD noch ein positiver Realzins bei Obligationen zu verzeichnen. Berücksichtigt man jedoch darüber hinaus die Versteuerung der Entgelte aus Kapitalbesitz, so konnte nicht immer eine Ausgleich des Kaufkraftfortfalls erzielt werden.
Aktien als so genannte Sachwerte entbieten genauso keinen exakten Schutz gegen die Geldentwertung. Der Grund dafür: Der Käufer sucht im Allgemeinen nicht den Substanzwert, stattdessen den Ertragswert der Aktie. Je nach Höhe der Inflationsrate und dem bewerkstelligten Ertrag in Form von Dividendenausbeute und Kursgewinnen (oder Kursverlusten) mag sich eine negative oder eine positive Realverzinsung ergeben.
Inflationsdauerhaftigkeit von Sachwerten im Gegensatz zu Geldwerten
Darüber, inwieweit eine Disposition wertpersistent, daraus ergibt sich ungefährdet vor Geldwertschwund ist, kann keine grundsätzliche Behauptung getroffen werden. Langfristige Vergleiche haben ergeben, dass Sachwerte bessere Anlageergebnisse erzielten und im Zuge dessen wertpersistenter waren als Geldwerte. Darüber hinaus in den beträchtlichen Inflationen und Währungsadaptierungen nach den beiden Weltkriegen erwiesen sich Sachwerte persistenter als nominell untergeordnete Gläubigeransprüche. Dazwischen gab es sehr wohl längere Phasen, in denen vice versa Geldwertanlagen den Sachwertanlagen besser waren.