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Step-Up-Anleihenn

Step-Up-Anleihenn
Bei der Step-Up-AnleiheObligation wird anfänglich ein relativ geringer Zins gezahlt, später dann ein extrem hoher. Auch diese AnleiheObligation wird ausgeglichen begeben und zu pari zurückgezahlt. Step-Up-Obligationen sind oftmals mit einem

Kündigungsrecht des Begebers ausgestattet.

Zinsphasen-Anleihen
Zinsphasen-Schuldverschreibungen stellen eine Mischform zwischen fix- und veränderlich verzinslichen Schuldverschreibungen dar. Sie haben im Großen und Ganzen eine Laufzeit von 10 Jahren und sind in den ersten Jahren mit einem stabilen Gutschein ausgestattet. Dann folgt eine Etappe von mehreren Jahren mit einer veränderlichen Verzinsung, die sich an den Geldmarktbedingungen ausgerichtet. Die residualen Jahre werden wiederum mit einem Festsatz verzinst.

Währung
Als Anleger vermögen Sie grundsätzlich optieren zwischen Anleihen, die auf Euro (EUR-Anleihen) oder auf eine ausländische Währung (= Fremdwährungsschuldverschreibung) lauten.

Doppelwährungsobligationn: Geldmittel und Zinsen in verschiedenartigen Währungen
Doppelwährungsschuldverschreibungn stellen eine Sonderform dar. Bei diesen mögen die Geldmittelrückzahlung und die Zinszahlung in unterschiedlichen Währungen stattfinden; zum Teil wird dem Emittenten oder dem Anleger ein Wahlrecht eingeräumt.

Als Spielartn der Doppelwährungsobligationen werden zur Einengung des Währungsrisikos solche mit einer Call-(Kauf-)Option und/oder einer Put-(Verkaufs-)Option aufgelegt. Die Call-Option ermächtigt den Emittenten der Schuldverschreibung zu einer verfrühten, überwiegend unter dem anfänglichen Rückzahlungsbetrag liegenden Rückzahlung. Mit einer Put-Option hingegen haben Sie als Geldgeber das Recht, eine vorzeitige Tilgung der AnleiheObligation zu einem zuvor determinierten, ebenfalls geringeren Betrag zu begehren.

Rang im Insolvenzkontext oder bei Auflösung des Debitors
Ein zusätzliches wichtiges Ausstattungskennzeichen ist der Rang einer Schuldverschreibung: Für den Fall der Zahlungseinstellung oder der Auflösung des Begebers ist zwischen primären, gleichberechtigten und nachrangigen Obligationen zu differenzieren, es hängt davon ab inwiefern die Ansprüche des Finanziers im Verhältnis zu weiteren Gläubigern privilegiert, ebenbürtig oder nachrangig bedient werden.

 

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