Die Wertpapiere hält das Bankhaus treuhänderisch

Von einem Verlust ausgenommen, kann man jedoch auch andere finanzielle Verminderungen erleiden. Z. B. erleben Selbstverwahrer sehr häufig erst nach Jahren durch Zufall bei der Eingabe von Zinsscheinen, dass die Anleihe bereits seit längerer Zeit infolge einer Verlosung oder vorzeitiger Vertragsaufhebung zur Rückzahlung fällig geworden ist, woraus ein Zinsdefizit folgt. Ferner wird oftmals verzeichnet,

dass Dividendenscheine unterbreitet werden, die ein in der Zwischenzeit terminiertes Bezugsrecht verkörpern.

Landfremde Namenspapiere sollten weitgehend bei weitem nicht in Eigenverwahrung gehalten werden. Bei dieser Verwahrart wird der Besitzer mit Namen ebenso wie Postanschrift im Aktienbuch eingetragen. Die direkte Folge ist, dass jegliche Gesellschaftsinformationen wie noch jegliche Ausschüttungen unmittelbar an ihn gelangen. In Erbschaftsfällen ist die unmittelbare Verkaufmöglichkeit solcher Papiere nicht stetig sichergestellt. Eventuell wird der Eigenverwahrer genauso mit den auf ihn zuteilwerdenden fremdsprachlichen Unterlagen, Informationen, Anforderungen und so weiter überfordert sein.

Die Geschäftsbank lässt im Ausland angeschaffte Papiere von einem Dritten dort verwahren. Hierbei kommt weitgehend eine Aufbewahrung in den Ländern zum Zuge, in denen der Emittent des Wertpapiers oder die Effektenbörse, über die das Handelspapier besorgt worden ist, ihren Standort haben. Die Haftung des Geldinstitutes limitiert sich in diesem Zusammenhang auf die behutsame Auslese ebenso wie Instruktion der Hinterlegungsstelle.

Die Handelspapiere unterliegen bezüglich Verwahrung der Gesetzesordnung sowie den Usancen ihres jeweiligen Verwahrungsortes. Das Geldinstitut kümmert sich, dass ein Pfand-, Zurückbehaltungs- oder ähnliches Recht an den Klientenwerten einzig geltend gemacht wird, sofern es sich aus der Besorgung, Administration oder Aufbewahrung der Papiere ergibt. Die Wertpapiere hält das Bankhaus treuhänderisch und eine so geheißene Gutschrift in Wertpapierrechnung. Sie gibt dabei den ausländischen Staat an, in dem sich die Papiere gehalten werden.