Dynamik des Kreditzinssatzes

Überprüfen Sie bei dem Geschäftsabschluss Ihre ökonomischen Verhältnisse darauf, inwieweit Sie zur Zahlung der Aufschläge und gegebenenfalls zeitnahen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, sobald anstelle der antizipierten Gewinne Verluste eintreten. Im Einzelnen bestehen besonders folgende Unwägbarkeiten:
Dynamik des Kreditzinssatzes;


Beleihungswertschwund des Depots anhand Kursverfall;
Nachschuss aus anderen Liquiditätsmitteln, um die Deckungsrelation wiederherzustellen und zusätzliche Kreditkosten zu bezahlen (insbesondere Sollzinsen, welche mittels der beliehenen Handelspapiere nicht gesichert werden);
Veräusserung der Depotwerte mit Defizit, insoweit Nachschuss nicht erfolgt oder nicht ausreicht;
Nutzbarmachung des kompletten Depotbestands bei Verpfändungsfälligkeit;
Verpflichtung zur Rückzahlung der Restbestandsschulden bei nicht hinreichender Ausbeute aus der Auswertung des Depots.

 Auch bei einem Schuldverschreibungsdepot ist eine Beleih ung mit Wagnissen für Sie verbunden: Besonders bei langlaufenden Anleihen kann eine starke Erhöhung des Kapitalmarktaufzinsungsniveaus zu Kursschwund führen, dergestalt dass die dispogebende Einrichtung in puncto Uberschreitung des Beleihungszusammenhangs alternative Absicherung von Ihnen nachfordern mag. Für den Fall, dass Sie diese Absicherung nicht beschaffen können, so ist das Finanzinstitut etwaig zu einem Vertrieb Ihrer Depotwerte verpflichtet.

Im Übrigen können steuerliche Unwägbarkeiten auf eine Geldanlage einwirken: Steuerveranschlagung beim Geldgeber
Als Anleger, der auf Einnahmen und Substanzerhaltung ausgerichtet ist, sollten Sie die steuerlichen Prozeduren Ihrer Einlage respektieren. Schließlich ist der Nettoerlös für Sie von Maßgeblichkeit, sprich der Gewinn nach Abzug der Steuern.

Kapitalgewinne sind einkommensteuerpflichtig. Informieren Sie sich, vor einer Investition, über die steuerliche Behandlung zu Ihrer geplanten Anlage, und stellen Sie sicher, ob diese Disposition obendrein unter dieser individuellen Anschauungsweise Ihren persönlichen Erwartungen gerecht wird. Hierbei ist Ihr Steuerberater wohl die akkurate Ansprechperson. Bitte respektieren Sie außerdem, dass die steuerliche Darlegung bei Kursgewinnspann und Wertpapiererträgen vom Gesetzgeber abgewandelt werden kann.