Althergebrachte Optionsanleihen

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (auch exchangeable bonds benannt) sind Anleihen, die dem Eigentümer das Recht einräumen, die Anleihe in Aktien einer anderen Unternehmung umzutauschen. Der Investor erhält infolgedessen nicht Aktien der Organisation, die die Anleihe emittiert hat, sondern Aktien einer anderen Unternehmung.

Optionsanleihen: „ Anleihe mit Bezugsrecht"
Althergebrachte Optionsanleihen handeln entsprechend wie Wandelanleihen: Auch sie beinhalten ein Recht, typischerweise zum Bezug von Aktien, allerdings nicht alternativ, stattdessen zusätzlich zur Obligation.

Optionsanleihen sind verzinsliche Wertpapiere, die dem Finanzier das Recht zur Aneignung von Aktien oder ebenfalls anderen vertretbaren (handelbaren) Vermögenswerten in einem von der Anleihe abtrennbaren Optionsschein garantieren. Dieser Optionsschein kann unabhängig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Ausgabe des Optionsscheins zu vorweg vereinbarten Konditionen beziehen; an Stelle der Belieferung kann weiters ein Barausgleich beabsichtigt sein. Die Optionsanleihe per se wird nicht umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Bezahlung bestehen.

Im Zuge einer Optionsanleihe kann es demnach bis zu drei verschiedene Börsenkurse geben: nämlich jeweils einen Börsenkurs für die Anleihe mit Optionsschein („cum"), für die Schuldverschreibung ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht mag sich keineswegs nur auf Aktien, statt dessen ebenso auf andere Basisobjekte in Beziehung setzen. Beispiele sind Optionsanleihen mit einer Auswahlmöglichkeit auf Schuldverschreibungen oder auf fremde Währungen. In derartigen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsobligation oder einer Devisen-Optionsanleihe. Bei der Zins-Optionsanleihe verbrieft der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine explizite sonstige Anleihe zu einem festgelegten Börsenkurs zu kaufen (Call) bzw. zu vermarkten (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsschuldverschreibungen ermächtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Vertrieb (Put) eines auserkorenen Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Kurs.