Verhältnis des Käufers zu dem Produkt

Der persönliche Zweck als eine schaffbarer Baustein des Zusatznutzens beinhaltet jegliche Erwartungen und Anschauungen, die das spezielle, nicht objektive Verhältnis des Käufers zu dem Produkt tangieren. Während z. B. bei einem Vehikel der Grundnutzen im ' schnellen Fortbewegungsmittel' gesehen werden mag, existiert der persönliche Sinn womöglich in der 'Freude am Fahren' oder in einer prägnanten Sicherheitsorientierung.

Der soziologische Nutzeffekt, ebenfalls als Geltungs-, Reputations- oder Demonstrationsnutzen ubiquitär, entsteht aus den Beziehungen des einzelnen Menschen zur gesellschaftlichen Soziale Umgebung. Diese Nutzenart mag ebenso ein Medium zur Angleichung an andere, bestaunte Mitglieder der Gesellschaft als weiters ein Agens zur Abhebung sein. In unserem Produktbeispiel Vehikel könnte der soziologische Vorteil darin liegen, auf alle Fälle einen größeren und schnelleren Wagen wie die Nachbarn oder die Arbeitskollegen zu fahren.

Der Grundnutzeffekt eines Produktes fusst auf den unvoreingenommen-technischen Inanspruchnahmeeigenschaften (= Produktkonsistenz). Die Gestaltungsmachbarkeiten des Produktäußeren sind als Verkörperung des Zusatzbenefits anzusehen. Der Zusatzsinn bietet marketingtechnisch die beste Vorgehensweise, um eine positive Entfernung vis-à-vis Wettbewerbsprodukten zu erreichen.

Produkte ermöglichen eine Abgrenzung betreffend der Vorbedingung Verwendungszweck in die beiden Gruppen 'Konsumggüter' und 'Produktivgüter'. Innerhalb dieser beiden Erzeugnisgruppen bringt die Zerlegung nach dem Kriterium Nutzungsdauer noch die Trennung in 'Verbrauchsgut' und 'Gebrauchsgut' bzw. 'Produktionsgut' und ' Investmentgut'.

Die Marke als sog. 'Merkzeichen' für ein Fabrikat stellt ein essentielles Kommunikationsmedium zwischen dem Erzeuger und dem Abnehmer bzw. Verwender dar. In der Advertisement bildet sie eine Konstante, die sich in das Gedächtnis des Konsumenten einprägen soll.

Die Schutzmarke dient zur Identifizierung eines Erzeugnisses und soll eine klare Distinktion vis-à-vis Wettbewerbsprodukten zulassen.