Förderung, Verarbeitung und Übermittlung zweckgerichteter Wissensansammlungen

Dem Leistungsstrom (Sachgüter und Dienstleistungen) steht ein Geldstrom gegenüber. Im Übrigen bestehen zwischen Firma und Markt Informationsströme, die die Vollständigkeit jener Aktivitäten involvieren, die mit der Förderung, Verarbeitung und Übermittlung zweckgerichteter Wissensansammlungen zu tun haben.

Unter Zugrundelegung voneinander abweichender Kriterien lassen sich unterschiedliche Marktarten unterteilen:

(1)    Gemäß dem Zutritt zu den Märkten:

a)    offener Markt
b)    geschlossener Marktplatz

Geschlossene Märkte sind vorwiegend Ausdruck einer Zuerkennung (mengenmäßige Einschränkung des Angebots) und/oder einer Konzession (z.B. Gaststätten-, Taxibetriebe).

(2)    Gemäß der Angebots- und Nachfrageanordnung:

In der volkswirtschaftlichen Marktformenlehre wird aufgrund der Zahl der am Absatzgebiet beteiligten Provider und Nachfrager unterschieden nach

a) Monopol    b) Oligopol     c) Polypol

(3)    Entsprechend geografischen Sichtweisen:

a)    lokaler Handelsplatz
b)    regionaler Markt
c)    nationaler Markt
d)    internationaler Absatzgebiet

(4)    Nach der Dimension der Institutionalisierung des Marktplatzes:

a)    organisierte Handelsplätze:
-    Handelsplätze mit ortsanwesenden Produkten (Wochenmarkt, Jahrmarkt, Auktionen)
-    Absatzgebiete, auf denen nach Paradigmen gehandelt wird (Börsen, Messen und Ausstellungen)
b)    nicht- ausrichtete Märkte

(5)    Nach Kotler lassen sich die Absatzgebiete mittels folgender „vier W" abteilen:

1.    Was wird auf dem Absatzgebiet gekauft? (Kaufobjekt)
2.    Warum wird auf dem Absatzgebiet gekauft? (Kaufbeweggründe, Einkaufsziele)
3.    Wer kauft? (Träger Kaufentscheidung)
4. Wie wird gekauft? (Kaufmethoden, Kaufentscheidungsverfahren)

Je nach Ausformung dieser Besonderheiten sind vier grundlegende Marktarten zu trennen:

•    Konsumentenabsatzgebiet (= Konsumgüterabsatzgebiet)
•    Produzentenhandelsplatz (= Investitions- und Produktionsgütermarkt )
•    Wiederverkäuferabsatzgebiet (Absatzmittler = Handel)
•    Absatzgebiet der öffentlichen Betriebe (öffentliche Öffentliche Hand: Bund, Länder bzw. Verwaltungsbereiche, Sektoren.)