Marktpartner und Konkurrenten

Marktpartner können in drei Felder klassifiziert werden. Es sind dies ebendiese Personen oder Gruppen, die als Partner der Unternehmenspräzens mit ihr in gewerblicher Beziehung stehen:

a)    Vorgelagerte Marktpartner:

Angestellte

Zulieferfirmen

Kapitalgeber

b)    Nebengelagerte Marktpartner:

Konkurrenten

Als Konkurrenten in engerem Sinn zählen all selbige Unternehmen, die Elaborate zur Deckung desselben Bedarfs zur Verfügung stellen. Die Erzeugnisse haben entsprechende Eigenschaften oder Klassen. So konkurriert z.B. ein Autoerzeuger direkt mit anderen Herstellern von Autos.

Mitbewerber im weiteren Sinn treten insbesondere auf, wenn es bei dem zu deckenden Bedürfnis um die Satisfaktion von Wünschen geht, die im Umfeld des Repräsentations-, Erziehungs-, Gesundungs- und Einflussstrebens liegen.

Insoweit rivalisieren  die Visite von Genießerrestaurants, die Beschaffung eleganter Textilien, die Urlaubsreise, der neue Flitzer usw. miteinander. In der Wissenschaft spricht man diesfalls von „ vollkommener Konkurrenz".

Die Öffentlichkeit

Die Inklusion der Unternehmung in einen gesellschaftlichen Relationsrahmen bringt Beziehungen zu Institutionen wie Gewerkschaften, Verbänden, Vereinen, Presse, Kirche, Kommunen usw. mit sich.

c) Nachgelagerte Marktpartner

Absatzgehilfen

Als Absatzgehilfen werden Aufgabenträger bezeichnet, die an der Anbahnung von Kontakten zwischen den individuellen Beteiligten und am problemlosen Fluss der Handelsgüter im Distributionsverfahren beteiligt sind.

Als Musterbeispiele für Absatzhelfer sind zu erwähnen: betriebsfremde Verkaufsorgane (Händler, Kommissionäre, Vermittler), Transporteure, Informationsdienste, Adressenverlage, Werbeagenturen, Markt- und Demoskopieunternehmen.

Agenten

Hierzu zählen der Kommerz und die sog. mittelbaren Absatzmittler wie Ärzte (in der pharmazeutischen Industrie), Bauingenieure, beratende Ingenieure) usw.

Bedarfsträger (Verbraucher und Verwender)