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Leistungsstrom Geldstrom

Dem Leistungsstrom (Sachgüter und Dienstleistungen) steht ein Geldstrom gegenüber. Unabhängig davon bestehen zwischen Unternehmung und Markt Informationsströme, die die Gesamtheit jener Geschäftigkeiten beherbergen, die mit der Gewinnung, Weiterverarbeitung und Übermittlung zweckgerichteter Wissensansammlungen zu tun haben.

Unter Zugrundelegung ungleichartiger Kriterien lassen sich diverse Marktarten trennen:
(1)    Nach dem Zugang zu den Märkten:
a)    offener Markt
b)    geschlossener Absatzmarkt

Geschlossene Märkte sind meist Ausdruck einer Zuteilung (mengenmäßige Begrenzung des Angebots) und/oder einer Genehmigung (z.B. Gaststätten-, Taxibetriebe).

(2)    Nach der Angebots- und Nachfragegliederung:
In der gesamtwirtschaftlichen Marktformenlehre wird in Bezug auf der Zahl der am Handelsplatz beteiligten Versorger und Nachfrager unterschieden nach
a) Alleinstellung am Markt    b) Oligopol     c) Polypol

(3)    Entsprechend geographischen Gesichtspunkten:
a)    lokaler Marktplatz
b)    regionaler Absatzgebiet
c)    nationaler Markt
d)    internationaler Umschlagplatz

(4)    Nach der Ausdehnung der Institutionalisierung des Marktes:
a)    organisierte Umschlagplätze:
-    Märkte mit ortsanwesenden Artikeln (Wochenmarkt, Jahrmarkt, Versteigerungen)
—    Absatzgebiete, auf denen nach Paradigmen gehandelt wird (Börsen, Messen und Ausstellungen)
b)    nicht- organisierte Umschlagplätze

(5)    Nach Kotler lassen sich die Absatzgebiete unter Einsatz folgender „vier W" festsetzen:

1.    Was wird auf dem Handelsplatz gekauft? (Kaufobjekt)
2.    Warum wird auf dem Absatzgebiet gekauft? (Kaufgründe, Einkaufsziele)
3.    Wer kauft? (Träger Kaufbeschluss)
4. Wie wird gekauft? (Kaufpraktiken, Kaufentscheidungsablauf)

Je nach Ausprägung dieser Besonderheiten sind vier elementare Handelsplatzarten zu differenzieren:
•    Konsumentenhandelsplatz (= Konsumgüterabsatzgebiet)
•    Produzentenabsatzgebiet (= Investitions- und Produktionsgüterumschlagplatz )
•    Wiederverkäuferumschlagplatz (Agent = Handel)
•    Umschlagplatz der öffentlichen Betriebe (öffentliche Administration: Bund, Länder bzw. Regierungsbezirke, Ortschaften.)

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