Kostenerstattungen für den Vertrieb von Zertifikaten: Für ihre Arbeit im Rahmen des Verkaufs

Folgende Aufwendungen werden bei der Preisstellung im Sekundärmarkt vielfach keineswegs ausgeglichen verteilt über die Dauer der Wertpapiere preisreduzierend in Subtraktion gebracht, stattdessen bereits bis zu einem, zufolge des freien Ermessens des Market Maker, früheren Augenblick in Gänze vom rechnerischen Wert der Zertifikate abgerechnet:
•    nach Maßgabe der Produktvorbedingungen erhobene Verwaltungshonorare;
•    eine im Ausgabepreis für die Zertifikate bei

Bedarf enthaltene Gewinnspanne;
•    im Emissionspreis für die Zertifikate bei Bedarf enthaltene Gewinnanteile und andere Erträge, welche nach der detaillierten Darlegung des Zertifikats wirtschaftlich dem Emittenten zustehen.

Letztere werden immer wieder keineswegs erst dann preisdämpfend in Subtraktion gebracht, falls das jeweilige Bezugsobjekt oder dessen Komponenten 'ex Dividende' gehandelt werden, sondern bereits zu einem früheren Augenblick der Ablaufzeit, und zwar auf der Grundlage der für die gesamte Periode oder eine bestimmte Ablaufzeit erwarteten Gewinnanteile. Die Schnelligkeit dieser Subtraktion ist dabei unter anderem bedingt von der Höhe möglicher Netto-Rückflüsse der Zertifikate zum Market Maker.

Solche von dem Market Maker im Sekundärmarkt gestellten Kurse können demgemäß von dem rechnerischen beziehungsweise dem auf Grund der eben genannten Aspekten wirtschaftlich zu erwartenden Wert der Wertpapiere zum jeweiligen Zeitpunkt divergieren. Des Weiteren mag der Market Maker jederzeit die zur Kursfindung  determinierte Methodik  ändern, bspw. die Bandbreite unter Geld- und Briefkursen,benannter: Spread, dehnen oder vermindern.

Kostenerstattungen für den Vertrieb von Zertifikaten
Für ihre Arbeit im Rahmen des Verkaufs von Zertifikaten mögen Kreditinstitute vom Ausgeber Vergütungen erhalten. Im Primärmarkthandel, das heißt in der Effektenemissions- respektive Zeichnungsphase, ist dieses wiederkehrend der Sachverhalt.

Ab und an werden ebenso Zahlungen aus einer vom Ausgeber in Anspruch genommenen Verwaltungsabgabe geleistet. Die Höhe solcher Provisionen wird grundsätzlich in Dependenz von beim Kreditinstitut gegebenen (zu bestimmten Fristenden in den Wertpapierdepots) einem Bestand am jeweiligen Zertifikat beziffert. Über nähere Details informiert stets die depotführende  Bank.