Richtmarke der Produktbedingungen

Folgende Aufwände werden bei der Wertstellung im Sekundärmarkt mehrfach keinesfalls ausgeglichen verteilt über die Zeitdauer der Wertpapiere preiskürzend in Abzug gebracht, stattdessen schon bis zu einem, gemäß des freien Ermessens des Market Maker, früheren Zeitpunkt in Gänze vom arithmetischen Wert der Zertifikate abgerechnet:
•    nach Richtmarke der Produktbedingungen erhobene Verwaltungsentgelte;


•    eine im Emissionspreis für die Zertifikate gegebenenfalls enthaltene Gewinnspanne;
•    im Emissionspreis für die Zertifikate gegebenenfalls enthaltene Gewinnanteile und weitere Erträge, welche nach der Ausgestaltung des Zertifikats finanziell dem Herausgeber zustehen.

Letztere werden oft keineswegs erst dann preisreduzierend in Subtraktion gebracht, sowie das jeweilige Bezugsgegenstand oder dessen Einzelteile 'ex Dividende' gehandelt werden, sondern bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Laufzeit, und zwar auf der Basis der für die gesamte Ablaufzeit oder eine bestimmte Periode erwarteten Gewinnanteile. Die Schnelligkeit dieses Abzugs ist derbei unter anderem bedingt von der Stufe potentieller Netto-Rückflüsse der Zertifikate zu dem Market Maker.

Die von dem Market Maker im Anschlussmarkt gestellten Kurse können dementsprechend von dem arithmetischen beziehungsweise dem auf Grund der oben genannten Gegebenheiten ökonomisch zu erwartenden Wert der Wertpapiere zum jeweiligen Augenblick divergieren. Des Weiteren mag der Market Maker unverwandt die zur Kursfindung  determinierte Methodik  ändern, bspw. die Spanne unter Geld- und Briefkursen,benannter: Spread, aufweiten oder verkleinern.

Kostenerstattungen für den Verkauf von Zertifikaten
Für ihre Leistungsabgabe im Kontext des Verkaufs von Zertifikaten mögen Kreditinstitute vom Herausgeber Vergütungen beziehen. Im Primärbörsengeschäft, sprich in der Emissions- beziehungsweise Zeichnungsphase, ist das wiederholend der Fall.

Zuweilen werden ebenso Zahlungen aus einer vom Ausgeber vereinnahmten Verwaltungstaxe geleistet. Die Höhe dieser Provisionen wird im Allgemeinen in Interdependenz von beim Geldinstitut vorhandenen (zu bestimmten Fristenden in den Papierdepots) einem Grundstock am jeweiligen Zertifikat festgesetzt. Über nähere Details informiert jederzeit die depotführende  Institution.