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Zertifikate: Einflussfaktoren des Emissionspreises

Notation
Zertifikate werden zufolge der Ausgestaltung in Stück oder in Von Hundert dokumentiert. Bei Stücknotation können nur ganze Stücke besorgt werden. Ein Stück gleicht mehrheitlich 100 € (zur Effektenemission), partiell gleichfalls 1.000 €. Bei stück-notierten Einzelaktienzertifikaten mag es ferner erscheinen,

dass der Preis zur Ausgabe des Zertifikats sich an der Quotation der unterliegenden Aktie orientiert.

Einflussfaktoren des Emissionspreises
Folgende Rahmenbedingungen beeinflussen die Festsetzung des Ausgabepreises, die in den entsprechenden Produktbedingungen festgelegt werden:
•    Ergebnis des Basiswerts;
•    Ergebnis potentieller abgewandelter Komponenten des Zertifikats, welche in den Produktbedingungen im Einzelnen geregelt sind;
•    Gewinnspanne: Aufpreis auf den arithmetischen Wert, der vom Begeber nach freiem Evaluieren festgelegt wird und speziell Kosten für Strukturierung und Verkauf von Zertifikaten abdeckt;
•    gegebenenfalls festgesetzte und ausgewiesene Administrationsabgaben oder übrige Entgelte.

Schließlich kann die Bank auf den so determinierten Emissionspreis des Weiteren einen Aufpreis in Rechnung stellen.

Preisbedingende Faktoren im Verlauf der Laufzeit
Der Preis eines Zertifikats wird von der Fortentwicklung des jeweiligen Basisergebnisses und der auserwählten Konsistenz determiniert. Freilich ebenso zusätzliche Aspekte wie die Variabilität, die Währung, Dividende/Auszahlungen oder die Zinsentwicklung sind von Belang.

Zu den Situationen, auf deren Grundlage der Market Maker im Anschlussmarkt die gestellten Geld- und Briefkurse selbst festsetzt, gehören im Besonderen:
•    der rechnerische Wert;
•    die Geld-Briefskala (Spread): die Bandbreite zwischen Geld- und Briefkursen im Sekundärmarkt setzt der Market Maker abhängig von Angebot und Anfrage für die Anteilscheine und unter Ertragskriterien fest;
•    eine im Emissionspreis gegebenenfalls enthaltene Marge;
•    ein ursprünglich erhobener Aufpreis;
•    Abgeltung/Kosten u.a.: Verwaltungs-, Umsetzungs- oder vergleichbare Gebühren nach Leitlinie der Produktbedingungen, welche bei Fälligkeit der Anteilscheine vom Auszahlungsbetrag abzuziehen sind;
•    Erträge: gezahlte oder erwartete Gewinnanteile oder sonstige Erträge des Basiswertes oder dessen Einzelteile, sofern diese nach der Detaillierte Ausarbeitung des Zertifikats finanziell dem Ausgeber zustehen.

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