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Separation von eigenem Kapital und Sondervermögen:

Kapitalanlagefonds werden in Deutschland von inländischen und landfremden Investitiongesellschaften offeriert:

Deutsche Investitionsgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)
werden bestimmt durch das Investmentgesetz (InvG). Zur Aufnahme des Geschäfts benötigen sie einer Autorisierung vermöge der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),

welche ebenfalls die Einhaltung der legalen Anordnungen und der Vertragsbedingungen beaufsichtigt. Kapitalanlagegesellschaften werden nicht selten in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ausgeübt; ausführbar ist ebenso die Rechtsform der AG.

Trennung von eigenem Vermögen und Sondervermögen: Falls Sie als Geldgeber Investitionsanteilscheine einer deutschen Investmentgesellschaft erringen, werden Sie kein Mitgesellschafter der Investmentgesellschaft, stattdessen werden Ihre Einzahlungen einem Fonds (Investmentfonds) zugeführt, das von der Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird. Das Sondervermögen soll vom eigenen Eigentum der Gesellschaft abgesondert gehalten werden und haftet keineswegs für Schulden der Investmentgesellschaft. Ebendiese strikte Separation dient im Besonderen der Sicherheit der Geldgeber vor Verlust ihrer Gelder anhand Forderungen Drittplatzierter vis-à-vis der Geldanlagegesellschaft.

Investitionsaktiengesellschaft: Eine Sonderform der Fondsanlage ist die Erwerbung von Aktien von Geldanlageaktiengesellschaften. Satzungsgetreu erklärter Unternehmensgegenstand solcher Gesellschaften ist die Disposition und Administration des Gesellschaftsvermögens gemäß der Norm der Fährnismischung. Ferner für sie hat Investmentgesetz Gültigkeit.

Ausländische Investmentgesellschaften
können wie deutsche Investitionsgesellschaften organisiert sein (z. B. Tochterunternehmen deutscher Kreditinstitute in Luxemburg). Es sind gleichwohl vielerorts ebenso andere Formen gebräuchlich. Gemäß des Herkunftslandes mögen große Unterschiede in der legalen Grundlage und der Rechtskonstruktion bestehen.

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