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Inhaberaktien lauten nicht auf den Namen,

Inhaber aktien
Inhaberaktien lauten nicht auf den Namen, stattdessen auf den entsprechenden Eigner. Bei Eigentümeraktien ist ein Eigentumswechsel ohne besondere Formalitäten ausführbar.

Namensaktien
Namensaktien werden generell auf den Namen des Aktieninhabers in das Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen. Hierbei werden Name, Geburtsdatum, Anschrift und Zahl der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Unternehmung der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt ist. Vis-à-vis der Firma gelten nur die eingetragenen Personen als Aktionäre. Nur diese mögen daher generell

Aktionärsrechte selbst oder vermöge Bevollmächtigter realisieren. Jeder Aktieninhaber mag von der Gesellschaft Auskunft über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Angaben verlangen. Benachrichtigungen zu Hauptversammlungen erhält der Teilhaber größtenteils direkt von der Organisation.

Ein Aktienbesitzer ist keineswegs verpflichtet, sich in das Aktienregister einpflegen zu lassen. Er gilt hernach aber gegenüber der Institution nicht als Teilhaber, was zur Folge hat, dass er weder Daten von der Organisation noch eine Ladung zur Hauptversammlung erhält. Dabei verliert er des Weiteren sein Stimmrecht. Das Recht auf Zahlung der Gewinnanteile ist von der Eintragung im Aktienregister keineswegs abhängig. Dieser richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Aktionär zum Fristende (so genannt: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienregister wird elektronisch geführt und fördert in Verbindung mit einem elektronischen Ausführungssystem gleichfalls der Abwicklung von Transaktionen, mithin Käufen und Verkäufen.

Aktien sollen in der BRD stets dann in Gestalt von Namensaktien ausgegeben werden, falls der Nennbetrag nicht voll eingezahlt ist. Die Minimaleinzahlungsquote liegt bei 25 %; weitere Zusatzzahlungen (Rest-, Teilzahlungen) mögen von der Firma beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien deklariert man Aktien, deren Übergang auf einen neuen Anteilseigner darüber hinaus an die Akzeptanz der Gesellschaft gebunden ist. Für die in Umlauf setzende Firma sind vinkulierte Namensaktien somit von Benefit, als sie die Übersicht über den Shareholderskreis behält. In der Bundesrepublik kommen vinkulierte Namensaktien dagegen nicht mehrheitlich vor.

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