Das Inflationsrisiko beschreibt auch die Gefahr einer Vermögenseinbuße

Das Inflationsfährnis beschreibt die Fährnis, dass der Geldgeber vermöge einer Geldentwertung einen Vermögensschaden erleidet. Dem Wagnis unterliegt zum einen der Realwert des vorhandenen Eigentums, zum anderen der tatsächliche Erlös, der mit dem Vermögen erwirtschaftet werden soll.

Effektivverzinsung als Ausrichtungsgröße
Tatsache ist: Eine Inflationsrate von zum Beispiel vier bis fünf Prozent jährlich würde in allein sechs Jahren zu einem Geldwertrückgang von rund 25 Prozent, in einem Dutzend Jahren zu einer Halbierung der Kaufkraft des Geldkapitals führen.

Als Anleger sollten Sie also auf die Echtverzinsung achten: Darunter versteht man bei fixverzinslichen Handelspapieren die Abweichung zwischen der Rendite und der Preissteigerungsrate. In den meisten Wirtschaftslage- und Zinsphasen der Vergangenheit war in Deutschland noch ein positiver Realzins bei Schuldverschreibungen zu beobachten. Berücksichtigt man hingegen zusätzlich die Versteuerung der Vergütung aus Kapitaleigentum, so konnte nicht immerzu eine Kompensation des Kaufkraftentfalls erzielt werden.

Aktien als so benannte Sachwerte entbieten gleichfalls keinen detaillierten Schutz gegen die Geldentwertung. Der Grund dafür: Der Abnehmer sucht im Allgemeinen keinesfalls den Substanzwert, stattdessen den Ertragswert des Wertpapiers. Je nach Höhe der Preissteigerungsrate und dem realisierten Ertrag in Form von Dividendenausbeute und Kursgewinnen (oder Kursverlusten) mag sich eine negative oder eine positive Effektivverzinsung ergeben.

Inflationsreliabilität von Sachwerten im Unterschied zu Geldwerten
Darüber, inwieweit eine Anlage wertbeständig, daraus ergibt sich gesichert vor Geldwertschwund ist, mag keine generelle Behauptung getroffen werden. Längerfristige Vergleiche haben ergeben, dass Sachwerte bessere Anlageergebnisse erzielten und hierbei wertpersistenter waren als Geldwerte. Ebenfalls in den radikalen Inflationen und Währungsumstellungen nach den beiden Weltenbränden zeigten sich Sachwerte persistenter als nominell untergeordnete Gläubigeransprüche. Dazwischen gab es allerdings längere Perioden, in denen andersherum Geldwertanlagen den Sachwertanlagen überlegen waren.