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Das Inflationswagnis ! Geldentwertung, Vermögensschaden

Das Inflationswagnis beschreibt die Gefahr, dass der Finanzier wegen einer Geldentwertung einen Vermögensschaden erleidet. Dem Wagnis unterliegt zum einen der Realwert des gegebenen Kapitals, zum anderen der effektive Gewinn, der mit dem Kapital erzielt werden soll.

Realzins als Ausrichtungsgröße
Rahmenbedingung ist: Eine Inflationsrate von beispielsweise vier bis fünf Prozent annual würde in nur sechs Jahren zu einem Geldwertrückgang von rund 25 V. H., in einem Dutzend Jahren zu einer Halbierung der Kaufkraft des Geldbesitzs führen.

Als Geldgeber sollten Sie infolge dessen auf die Realverzinsung achten: Darunter versteht man bei festverzinslichen Papieren die Verschiedenheit zwischen der Gewinnmarge und der Preissteigerungsrate. In den meisten Konjunktur- und Zinsphasen der Vergangenheit war in Deutschland noch ein positiver Realzins bei Obligationen zu verzeichnen. Berücksichtigt man dagegen weiters die Versteuerung der Einkommen aus Kapitalvermögen, so konnte nicht unentwegt eine Ausgleich des Kaufkraftfortfalls erzielt werden.

Aktien als so genannte Sachwerte bieten ebenfalls keinen gründlichen Schutz gegen die Geldentwertung. Der Grund dafür: Der Kunde sucht in der Regel keineswegs den Substanzwert, stattdessen den Ertragswert des Wertpapiers. Je nach Höhe der Preissteigerungsrate und dem effektuierten Ertrag in Form von Dividendenerlös und Kursgewinnen (oder Kursverlusten) kann sich eine negative oder eine positive Realverzinsung ergeben.

Inflationsdauerhaftigkeit von Sachwerten im Gegensatz zu Geldwerten
Darüber, in welchem Ausmaß eine Investition wertbeständig, daraus ergibt sich sicher vor Geldwertschwund ist, kann keine allgemeingültige Behauptung getroffen werden. Langfristige Vergleiche haben ergeben, dass Sachwerte überlegene Anlageergebnisse erzielten und im Zuge dessen wertpersistenter waren als Geldwerte. Auch in den außerordentlichen Inflationen und Währungsanpassungen nach den beiden Weltkriegen zeigten sich Sachwerte persistenter als nominell gebundene Gläubigeransprüche. Mittendrin gab es schon längere Perioden, in denen umgekehrt Geldwertanlagen den Sachwertanlagen überlegen waren.

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