"Fonds" sind allgemein gesprochen Eigentum zur gemeinschaftlichen Anlage

"Fonds" sind rundheraus undifferenziert gesprochen Vermögen zur gemeinschaftlichen Anlage.

De jure und kommerziell mögen derartige Fonds sehr verschieden gestaltet sein. So können sich etwa Geldgeber zu Personengesellschaften, zum Beispiel einer KG, zusammenschließen, um kollektiv mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln dezidierte Objekte zu erwerben bzw. zu realisieren. Zufolge dem Fondsobjekt spricht man hernach etwa von einem (geschlossenen) Immobiliensondervermögen, Schiffsfonds oder Filmsondervermögen.

Ungleichartig gestaltet sind die geheißenen Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für welche die Regelungen des Investmentgesetzes gültig sind.

In einem Investmentfonds bündelt eine Kapitaldispositioninstitution oder eine Kapitalanlageaktiengesellschaft die Gelder vieler Anleger, um sie nach der Grundregel der Fährnismischung in voneinander abweichenden Vermögenswerten (Handelspapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankeinlage, Ableitungsinstrumenten, Unbewegliches Eigentum) anzulegen und fachgemäß zu verwalten. "Investmentfonds" (bzw. Sondervermögen) ist dadurch der Titel für die Gesamtheit der von Finanziers eingezahlten Gelder und der dafür besorgten Vermögenswerte.

Kontingente an solchen Fonds sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen garantiert. Mit dem Kauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitautorisiert am Fonds. Ihr Anteil am Kapital des Investmentfonds bemisst sich nach dem Quotienten der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den zusammenfassend emittierten Anteilscheinen.

Der Wert eines einzelnen Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens (dem so genannten Inventarwert), dividiert durch die Zahl der begebenen Anteilscheine. Die Beteiligung an einem Investmentfonds hat angesichts dessen für Sie Charakteristika eines fachgemäß gemanagten Depots. Über die konkrete Investmentpolitik des einzelnen Sondervermögens geben die entsprechenden Verkaufsprospekte und die Vertragsprämissen verbindliche Auskunft.