"Fonds" sind ? (Vermögen zur gemeinschaftlichen Anlage)

"Fonds" sind rundheraus generell gesprochen Eigentum zur gemeinschaftlichen Anlage.

Rechtlich und kommerziell können jene Fonds sehr wechselvoll gestaltet sein. So können sich z. B. Geldgeber zu Personengesellschaften, z. B. einer KG, zusammenschließen, um gemeinschaftlich mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln determinierte Objekte zu erstehen bzw. zu erstellen. Zufolge dem Fondsobjekt spricht man dann z. B. von einem (geschlossenen) Immobiliensondervermögen, Schiffssondervermögen oder Filmfonds.

Ungleich gestaltet sind die geheißenen Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für welche die Bestimmungen des Investmentgesetzes gültig sind.

In einem Investmentfonds bündelt eine Kapitalinvestmentorganisation oder eine Investitionaktiengesellschaft die Gelder vieler Finanziers, um sie in Anlehnung an der Arbeitsweise der Fährnismischung in unterschiedlichen Vermögenswerten (Anteilscheinen, Geldmarktinstrumenten, Bankguthaben, Ableitungsinstrumenten, Unbewegliches Eigentum) anzulegen und fachmännisch zu führen. "Investmentsondervermögen" (bzw. Sondervermögen) ist hierbei der Name für die Gesamtheit der von Investoren eingezahlten Gelder und der dazu zugelegten Vermögenswerte.

Anteile an solchen Fonds sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen verbrieft. Mit dem Kauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitzugelassen am Sondervermögen. Ihr Anteil am Eigentum des Investmentfonds bemisst sich nach dem Anteil der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den insgesamt begebenen Anteilscheinen.

Der Wert eines separaten Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des ganzen Fondsvermögens (dem so genannten Inventarwert), aufgeteiltt durch die Zahl der ausgegebenen Anteilscheine. Die Mitwirkung an einem Investmentsondervermögens hat angesichts dessen für Sie Attribute eines kompetent gemanagten Depots. Über die handfeste Anlagepolitik des einzelnen Fonds geben die entsprechenden Verkaufskataloge und die Vertragsvoraussetzungen verbindliche Auskunft.