Aktienanleihen : Mit Besonderen Tilgungsbedingungen ausgestaltet

Aktienanleihen sind mit einem üblicherweise hohen, über dem Marktzinslevel angesiedelten Kupon ausgerüstete Wertpapiere, bei denen die Tilgungskonditionen besonders ausgestaltet sind. Der Emittent zahlt am Abschluss der Frist entweder das NennKapital samt und sonders in Geld zurück oder er liefert statt dessen eine bestimmte Anzahl Aktien. Die Grundlagen und die zu zu liefernden Aktien werden in den Anleiheprämissen im Vorhinein determiniert.

Ob Sie am Ausgleichstag den Nominalbetrag in Geld oder die im Vorfeld determinierte Menge von Aktien erhalten, hängt entscheidend von der Kursentfaltung der Aktie ab. So beinhalten die Anleihebedingungen nicht zuletzt die Angabe des Andienungsgrenzwertes der Aktien. Unterschreitet der Aktienkurs am erklärten Deadline diesen Grenzwert, erfolgt die Rückzahlung in Aktien. Ist die Quotation der Aktie gleich oder höher als der Andienungsgrenzwert, erhalten Sie das NennKapital ausbezahlt. Zinszahlungen erhalten Sie unabhängig davon, ob die Aktien geliefert werden oder ob die Schuldverschreibung zum Nennwert zurückgezahlt wird.

Während der Laufzeit orientiert sich das Quotationsverhalten der Aktienanleihe zuallererst am Kursgeschehen der zu auszuhändigenden Aktie. Die Aktienanleihe mag deshalb nicht mit einem durchschnittlichen festverzinslichen Papier gleichgesetzt werden. Vielmehr ist ein Aktiengeschäft als Vergleichsmaßstab zu verwenden. Im Vergleich zu einer geraden Anlage in Aktien wirken sich aber Kursverringerungen der Aktie im Verlauf der Ablaufzeit bei der Aktienanleihe anschließend minder stark aus, sobald Sie eine Aktienanleihe erstehen, dessen Andienungsschwellwert unterhalb des anhängigen Kursniveaus der Aktien liegt. Von diesem Abschlag geht hierbei eine Pufferfolge aus, insofern es zu einer Tilgung in Aktien erst kommt, sofern der Andienungsschwellwert am Stichtag unterschritten wird.

Aktienanleihen können sich ferner auf einen Aktienindex in Beziehung setzen. Unterschreitet dieser Aktienindex zum festgelegten Zeitpunkt des Andienungsgrenzwertes, liefert der Begeber je nach den Vertragskonditionen Indexzertifikate, Indexsondervermögen oder einen Geldbetrag, welcher dem faktischen Indexstand gleichkommt.