"Fonds" Verschiedenartig gestaltet

"Fonds" sind völlig allgemein gesprochen Vermögen zur gemeinschaftlichen Disposition.

Legal und wirtschaftlich können selbige Fonds sehr unterschiedlich gestaltet sein. So mögen sich z. B. Finanziers zu Personengesellschaften, z. B. einer KG, zusammenschließen, um gemeinschaftlich mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln dezidierte Objekte zu kaufen bzw. zu schöpfen. Je nach dem Fondsobjekt spricht man danach beispielsweise von einem (geschlossenen) Immobiliensondervermögen, Schiffssondervermögen oder Filmfonds.

Ungleichartig gestaltet sind die geheißenen Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für die die Regelungen des Investmentgesetzes gültigkeit besitzen.

In einem Investmentsondervermögen bündelt eine Kapitalinvestmentinstitution oder eine Kapitalanlageaktiengesellschaft die Gelder vieler Geldgeber, um sie in Anlehnung an der Grundregel der Fährnismischung in verschiedenartigen Vermögenswerten (Papieren, Geldmarktinstrumenten, Bankeinlage, Ableitungsinstrumenten, Grundeigentum) anzulegen und fachmännisch zu administrieren. "Investmentsondervermögen" (bzw. Sondervermögen) ist dadurch der Begriff für die Vielfalt der von Geldgebern eingezahlten Gelder und der dafür gekauften Vermögenswerte.

Kontingente an solchen Sondervermögen sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen garantiert. Mit dem Zukauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitbefugt am Fonds. Ihr Anteil am Besitz des Investmentfonds bemisst sich nach dem Anteil der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den zusammenfassend begebenen Anteilscheinen.

Der Wert eines einzelnen Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des ganzen Fondsvermögens (dem so genannten Inventarwert), unterteiltt durch die Zahl der ausgegebenen Anteilscheine. Die Partizipation an einem Investmentfonds hat dadurch für Sie Attribute eines versiert gemanagten Depots. Über die gegenständliche Investmentpolitik des einzelnen Sondervermögens geben die jeweiligen Verkaufsprospekte und die Vertragskonditionen verbindliche Auskunft.