"Fonds" Besitz zur gemeinschaftlichen Anlage

"Fonds" sind völlig verallgemeinernd gesprochen Eigentum zur gemeinschaftlichen Disposition.

Legal und ökonomisch können jene Fonds sehr unterschiedlich gestaltet sein. So können sich bspw. Investoren zu Personengesellschaften, bspw. einer KG, vereinen, um gemeinschaftlich mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln determinierte Objekte zu kaufen bzw. zu realisieren. Entsprechend dem Fondsobjekt spricht man hernach z. B. von einem (geschlossenen) Immobilienfonds, Schiffsfonds oder Filmsondervermögen.

Ungleichartig gestaltet sind die so genannten Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für welche die Bestimmungen des Investmentgesetzes gültigkeit haben.

In einem Investmentsondervermögen bündelt eine Kapitalinvestmentfirma oder eine Investmentaktiengesellschaft die Gelder vieler Finanziers, um sie gemäß der Grundregel der Fährnismischung in unterschiedlichen Vermögenswerten (Handelspapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankeinlage, Abwandlungsinstrumenten, Unbewegliches Eigentum) anzulegen und professionell zu verwalten. "Investmentsondervermögen" (bzw. Sondervermögen) ist hierdurch der Titel für die Vielfalt der von Anlegern eingezahlten Gelder und der hierfür käuflich erworbenen Vermögenswerte.

Kontingente an solchen Sondervermögen sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen verbrieft. Mit dem Zukauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitlegitimiert am Fonds. Ihr Anteil am Vermögen des Investmentfonds bemisst sich nach dem Quotienten der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den in der Gesamtheit begebenen Anteilscheinen.

Der Wert eines einzelnen Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des kompletten Sondervermögens (dem geheißenen Inventarwert), aufgeteiltt durch die Zahl der begebenen Anteilscheine. Die Teilnahme an einem Investmentfonds hat damit für Sie Eigenarten eines fachgemäß gemanagten Depots. Über die gegenständliche Dispositionspolitik des einzelnen Fonds geben die jeweiligen Verkaufskataloge und die Vertragsbedingungen verbindliche Information.