IT Job Skills

Fast. Flexible. Powerful

Mitgliedschaftsrecht des Aktieninhabers

Aktien: Die Aktie ist ein Anteils- oder Mitbesitzerpapier, welches ein Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs an einer Aktiengesellschaft in einer Aktienurkunde verbrieft. Der Shareholder wird Mitbesitzer am Aktienkapital und dadurch Mitinhaber des Gesellschaftseigentums.

Die folgenden Artikel behandeln die Aktien deutscher Unternehmen. Die Rechte, über welche Sie als Aktieninhaber einer landfremden Aktiengesellschaft verfügen, konstituieren sich nach der Rechtsordnung des jeweiligen Landes.

Aktieninhaber ist Mitbesitzer - nicht Geldgeber
Als Eigentümer einer Aktie sind Sie nicht - wie bei einem verzinslichen Papier - Kreditor, statt dessen Mitinhaber der Firma, welche die Aktien ausgibt. Daraus folgen zum einen die weiter abwärts näher beschriebenen Rechte, allerdings auch Pflichten. Darunter ist im Besonderen die Verpflichtung zur Leistung der Einlage auf das Gesellschaftskapital zu erfassen; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Nennwert plus gegebenenfalls ein Aufpreis (Aufschlag), beschränkt. Nebenpflichten sind bei ausdrücklichen Aktienarten möglich; sie müssen sodann in der Aktienzertifikat im Einzelnen genannt werden.

Erträge: Gewinnanteile und Wertsteigerungen
Die Aktie bietet dem Investor zweierlei Gewinnquellen: zum einen Dividendenausschüttungen, zum anderen Börsenkurserlöse. Die Aktie ist indes ein Unwägbarkeitspapier - das heißt, dass Ihnen weder Börsenkurserlöse noch - grundsätzlich - Dividenden verbrieft werden. Erfolgt indes eine Dividendenauszahlung, so steht Ihnen generell ein bestimmter Anteil daran zu.

Aktie ist keinesfalls gleich Aktie: Gestaltungsmöglichkeiten bestehen für die emittierende Organisation vor allem hinsichtlich der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Vorführung des Unternehmensanteils (Ausgabebetrag/Stückaktien) sowie betreffend der Gewährung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die detaillierte Ausarbeitung bezüglich der Übertragbarkeit bestimmt die Möglichkeit der Eigentumsübertragung an der Aktie und limitier ggf. die ständige freie Verhandelbarkeit des Wertpapiers (Ersetzbarkeit) ein.

Powered by

Wordwide Perspectives

Here are some links you might find being of interest: