Die Aktie bietet dem Anleger zweierlei

Aktien: Die Aktie ist ein Proportions- oder Teilhaberpapier, das ein Mitgliedschaftsrecht des Aktienbesitzers an einer Aktiengesellschaft in einer Aktienurkunde verbrieft. Der Aktieninhaber wird Mitbesitzer am Aktienkapital und dabei Mitinhaber des Gesellschaftseigentums.

Die folgenden Abschnitte behandeln die Aktien deutscher Großunternehmen. Die Rechte, über die Sie als Shareholder einer fremdstaatlichen Aktiengesellschaft verfügen, konstituieren sich nach der Rechtsordnung des entsprechenden Nationalstaates.

Teilhaber ist Teilhaber - keinesfalls Kreditgeber
Als Eigner einer Aktie sind Sie keineswegs - wie bei einem verzinslichen Anteilschein - Darlehensgeber, stattdessen Mitinhaber der Organisation, die die Aktien ausgibt. Daraus führen zum einen die weiter unten näher beschriebenen Rechte, indessen ebenso Pflichten. Darunter ist gerade die Verpflichtung zur Leistung der Einlage auf das Gesellschaftskapital zu erkennen; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Nominalwert zuzüglich ggf. ein Aufpreis (Aufschlag), eingeschränkt. Nebenverpflichtungen sind bei bestimmten Aktienarten möglich; sie müssen demzufolge in der Aktienzertifikat im Einzelnen benannt werden.

Erträge: Gewinnanteile und Wertsteigerungen
Die Aktie bietet dem Finanzier zweierlei Gewinnquellen: zum einen Dividendenausschüttungen, zum anderen Börsennotierungsgewinne. Die Aktie ist durchaus ein Eventualitätspapier - das heißt, dass Ihnen weder Börsennotierungserlöse noch - vornehmlich - Dividenden verbrieft werden. Erfolgt gleichwohl eine Dividendenauszahlung, so steht Ihnen insgesamt ein bestimmter Anteil daran zu.

Aktie ist keineswegs gleich Aktie: Ausformungsmöglichkeiten bestehen für die emittierende Einrichtung vor allem hinsichtlich der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Vorführung des Unternehmensanteils (Nennwert/Stückaktien) ebenso wie hinsichtlich der Gewährung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die Ausgestaltung betreffend der Übertragbarkeit determiniert die Möglichkeit der Eigentumsübermittlung an der Aktie und relativier ggf. die jederzeitige freie Handelbarkeit des Wertpapiers (Ersetzbarkeit) ein.