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Aktien der Gesellschaft

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (außerdem exchangeable bonds benannt) sind Anleihen, die dem Eigner das Recht konzedieren, die Anleihe in Aktien einer anderen Organisation umzutauschen. Der Geldgeber erhält demnach nicht Aktien der Gesellschaft, die die Anleihe emittiert hat, statt dessen Aktien einer anderen Unternehmung.

Optionsanleihen: „ Bond mit Bezugsrecht"
Traditionelle Optionsanleihen laufen vergleichbar wie Wandelobligationen: Auch sie beinhalten ein Recht, typischerweise zum Bezug von Aktien, freilich nicht alternativ, statt dessen zusätzlich zur Anleihe.

Optionsanleihen sind verzinsliche Anteilscheine, die dem Anleger das Recht zur Besorgung von Aktien oder gleichfalls anderen vertretbaren (verhandlungsfähigen) Vermögenswerten in einem von der Anleihe abtrennbaren Optionsschein zusichern. Der Optionsschein kann unabhängig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Herausgabe des Optionsscheins zu vorweg festgelegten Konditionen beziehen; anstelle der Belieferung kann auch ein Barausgleich beabsichtigt sein. Die Optionsanleihe per se wird keinesfalls umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Bezahlung bestehen.

Im Zusammenhang einer Optionsanleihe kann es demnach bis zu drei verschiedenartige Börsennotierungen geben: nämlich jeweils einen Börsenkurs für die Obligation mit Optionsschein („cum"), für die Schuldverschreibung ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht mag sich keineswegs einzig auf Aktien, sondern ansonsten auf andere Basisobjekte beziehen. Beispiele sind Optionsanleihen mit einer Wahlmöglichkeit auf Schuldverschreibungen oder auf fremde Währungen. In solchen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsschuldverschreibung oder einer Devisen-Optionsanleihe. Bei der Zins-Optionsanleihe garantiert der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine erkorene übrige Obligation zu einem festgelegten Kurs zu erwerben (Call) bzw. zu vermarkten (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsobligationen ermächtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Absatz (Put) eines ausdrücklichen Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Kurs.

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