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„ Bond mit Bezugsrecht"

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (auch exchangeable bonds benannt) sind Anleihen, welche dem Besitzer das Recht zugestehen, die Anleihe in Aktien einer anderen Organisation umzutauschen. Der Geldgeber erhält deshalb nicht Aktien der Organisation, die die Anleihe emittiert hat,

stattdessen Aktien einer anderen Unternehmung.

Optionsanleihen: „ Bond mit Bezugsrecht"
Althergebrachte Optionsanleihen laufen analog wie Wandelanleihen: Auch sie inkludieren ein Recht, typischerweise zum Bezug von Aktien, freilich nicht alternativ, stattdessen zusätzlich zur Obligation.

Optionsanleihen sind verzinsliche Handelspapiere, die dem Finanzier das Recht zur Erwerbung von Aktien oder ebenso anderen vertretbaren (verhandelbaren) Anlagengegenständen in einem von der Schuldverschreibung abtrennbaren Optionsschein garantieren. Dieser Optionsschein kann unumschränkt gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Verteilung des Optionsscheins zu vorweg determinierten Konditionen beziehen; an Stelle der Belieferung kann ansonsten ein Barausgleich designiert sein. Die Optionsanleihe an sich wird keinesfalls umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Tilgung bestehen.

Bei einer Optionsanleihe mag es also bis zu drei verschiedene Quotationen geben: mithin jeweilig einen Kurs für die Schuldverschreibung mit Optionsschein („cum"), für die Obligation ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht kann sich nicht alleinig auf Aktien, stattdessen gleichfalls auf andere Basisobjekte beziehen. Beispiele sind Optionsanleihen mit einer Auswahlmöglichkeit auf Anleihen oder auf fremde Währungen. In derartigen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsobligation oder einer Devisen-Optionsschuldverschreibung. Bei der Zins-Optionsanleihe verbrieft der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine auserkorene übrige Obligation zu einem festgelegten Kurs zu erkaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsobligationen berechtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Verkauf (Put) eines dezidierten Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Kurs.

 

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