Bei Wandelschuldverschreibungen sollen Sie

Sonderformen von Obligationen
Im Folgenden charakterisieren wir ausgewählte Schuldverschreibungsformen, die besondere Rechte oder atypische Nebenabreden inkludieren, aber nicht zuletzt an eine weitere Bezugsgröße verbunden sein können.

Wandelschuldverschreibungen: „Aktien auf Abruf"
Die Wandelschuldverschreibung ist ein verzinsliches Papier, welches gewöhnlich von Aktiengesellschaften begeben wird.

Wandelschuldverschreibungen (darüber hinaus Wandelanleihe, Wandelobligation oder convertible bond geheißen) sind Schuldverschreibungen, die in der Regel von Aktiengesellschaften begeben werden. Dem Eigentümer einer Wandelobligation wird das Recht konzediert, ebendiese im Verlauf einer Wandlungsperiode und in einem vereinbarten Wandlungsverhältnis in Aktien des Begebers der Wandelanleiheobligation zu wechseln.

Bei Wandelschuldverschreibungen sollen Sie größtenteils eine Sperrfrist beachten, in der ein Umtausch der Obligationen in Aktien keinesfalls möglich ist. In den Schuldverschreibungsbedingungen finden Sie gegebenenfalls einen festen Zahlungsbetrag konstituiert, den Sie bei einer Wandlung in Aktien zu zahlen haben; gleichwohl ist ferner die Festlegung eines wandelbaren, von bestimmten Bezugsgrößen (zum Beispiel Dividendenausschüttung) abhängigen Wandlungspreises in den Anleihebedingungen möglich. Konsistent dezidiert sind nicht zuletzt der letztmögliche Wandlungstag und der Wandlungsquotient.

Wenn Sie von Ihrem Wandlungsrecht keine Nutzung vornehmen, bewahren Ihre Schuldverschreibungen in der Regel das Format festverzinslicher Wertpapiere, welche am Ende der Ablaufzeit zum Nennbetrag zurückgezahlt werden. Die Effektenemissionsbedingungen mögen aber außerdem eine Pflichtumwandlung am Ende der Laufzeit vorsehen (Pflichtwandelanleihe).

Bei gestiegenen Kursen des Wandlungsgegenstandes, also wie der Aktie, bieten Wandelobligationen die Chance, vermittels der Wandlung einen höheren Wertanstieg zu vollbringen, als dies bei „normalen" Anleihen der Fall wäre. Diesem Nutzen des Wandlungsrechts steht durchaus eine Verzinsung der Wandelobligation vis-à-vis, die unter dem Marktzinsniveau liegt.